für die Nutzung der Plattform remoryo durch Kunden
Stand 14.10.2024
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Die remoryo GmbH mit Sitz in 60385 Frankfurt am Main, Saalburgstraße 4, ist Betreiberin der Website „remoryo.com“ und der Multi-Plattform-Applikation „remoryo“ (verfügbar als App für IOS- und Android-Betriebssysteme).
Dabei ist remoryo eine Plattform sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher („Kunden“).
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform remoryo durch Kunden (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Webseite remoryo.com und deren Unterseiten, die Mobile-App „remoryo“ sowie für sämtliche Dienstleistungen von remoryo gegenüber dem Kunden, die auf anderem Wege (z. B. E-Mail, schriftlich oder (fern-)mündlich) angeboten bzw. vereinbart werden. Der Kunde erkennt die nachfolgenden AGB als verbindlich an.
Remoryo bietet Kunden die Möglichkeit, ein digitales Familien-Netzwerk einzurichten und Familienangehörigen Nachrichten in Form von Fotos zu senden. Diese Nachrichten werden in ein digitales Magazin-Format überführt und je nach Abonnement an die Familienangehörigen zusätzlich als Print-Magazin gesendet.
Die Nutzung der Plattform ist kostenpflichtig. Für die vollständige Nutzung der Plattform ist eine Registrierung sowie die Akzeptierung der nachfolgenden AGB erforderlich. Jeder Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung ein Kundenkonto („Konto“) anzulegen.
§1 Allgemein
a)
Diese AGB gelten für Vertragsabschlüsse mit Kunden mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Ein Kunde ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
b)
Ein Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der remoryo GmbH zustande.
§2 Leistungsumfang von remoryo für Kunden
Remoryo gewährt dem Kunden nach erfolgreicher, kostenpflichtiger Registrierung Zugang zu insbesondere folgenden Leistungen:
a)
Dem Kunden wird rund um die Uhr Zugang zur Plattform remoryo zur Erstellung eines Familien-Netzwerks gewährt. Der Kunde hat die Möglichkeit, auf der Plattform Fotos hochzuladen und zu kommentieren.
b)
Der Kunde kann bis zu 20 Familienangehörige kostenlos zu seinem Familien-Netzwerk einladen. Dies erfolgt durch den Einladungsprozess in der Mobile-App„remoryo“. Die Nutzung der Plattform ist für eingeladene Nutzer kostenlos.
c)
Der Kunde ist verpflichtet, eine Wahl zwischen den kostenpflichtigen Abonnements „Digital-Abonnement“, „Premium-Abonnement“ und dem „Partner-Abonnement“ zu treffen.
1.)
Digital Abonnement
Das Digital-Abonnement gewährt dem Kunden Zugang zur remoryo App. Er ist berechtigt, remoryo zu nutzen, Fotos hochzuladen und zu kommentieren.
Ein Ausdruck des Fotomagazins erfolgt nicht.
Das Digital-Abonnement gewährt dem Kunden Zugang zur remoryo App. Er ist berechtigt, remoryo zu nutzen, Fotos hochzuladen und zu kommentieren.
Ein Ausdruck des Fotomagazins erfolgt nicht.
2.)
Premium-Abonnement
Das Premium-Abonnement gewährt dem Kunden Zugang zur remoryo App. Zusätzlich werden alle Fotos des vergangenen Monats zu einem gedruckten Magazin verwandelt und an die von ihm angegebene(n) Wohnadresse(n) versendet.
Das Premium-Abonnement gewährt dem Kunden Zugang zur remoryo App. Zusätzlich werden alle Fotos des vergangenen Monats zu einem gedruckten Magazin verwandelt und an die von ihm angegebene(n) Wohnadresse(n) versendet.
3.)
Partner-Abonnement
Das Partner-Abonnement gewährt dem Kunden Zugang zur remoryo App. Die Fotos des vergangenen Monats werden zu einem gedruckten Magazin verwandelt und an eine vom Nutzer ausgewählte und bei remoryo registrierte Partnerorganisation versendet.
Das Partner-Abonnement gewährt dem Kunden Zugang zur remoryo App. Die Fotos des vergangenen Monats werden zu einem gedruckten Magazin verwandelt und an eine vom Nutzer ausgewählte und bei remoryo registrierte Partnerorganisation versendet.
d)
Der Kunde erhält die Kommunikationsmöglichkeit mit remoryo über einen zur Verfügung gestellten Supportbereich sowie eine E-Mail-Adresse und ein Kontaktformular.
§3 Anmeldung auf der Plattform und Verwendung des Kontos
a)
Die Nutzung von remoryo ist kostenpflichtig. Die Zahlung ist monatlich im Voraus fällig. Remoryo stellt dem Kunden bei der Registrierung gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
b)
Für die Nutzung der Plattform als Kunde ist es erforderlich, ein Konto zu erstellen. Dies erfolgt durch die App. Durch die Eröffnung des Kontos kommt zwischen dem Verbraucher und remoryo ein Vertrag über die Nutzung der Plattform unter Einbeziehung dieser AGB zustande.
c)
Für die Erstellung des Kontos müssen der Name und die E-Mail-Adresse korrekt angegeben werden.
d)
Der Kunde versichert, dass er volljährig und geschäftsfähig ist. Nicht vollgeschäftsfähige Menschen, insbesondere Minderjährige und Betreute, sind verpflichtet, ein Konto nur mit ausdrücklicher Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder des Betreuers zu eröffnen.
e)
Die Zugangsdaten sind geheim zu halten.
f)
Ein erfolgreich registrierter Kunde kann mehrere Familienmitglieder zu seinem persönlichen Bereich hinzufügen. Jedes Familienmitglied ist verpflichtet, ein eigenes Konto zu erstellen.
g)
Remoryo stellt dem Kunden den Zugriff auf die Plattform während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Die Plattform wird auf Servern betrieben und der Kunde erhält den Zugriff mit der mobilen App aus dem Apple Store oder Google Playstore.
h)
Erlangt der Kunde Kenntnis von einem unberechtigten Zugriff auf Zugangsdaten oder sein Konto bei remoryo, wird er remoryo unverzüglich in Text- oder Schriftform informieren und betroffene Zugangsdaten ändern oder ändern lassen.
§4 Verfügbarkeit
a)
Die Verfügbarkeit der Plattform für den Kunden kann von remoryo aus Gründen der Sicherheit, Integrität oder Funktionsfähigkeit der Plattform insgesamt oder einzelner Teile vorübergehend eingeschränkt werden. Insbesondere betrifft dies auch die Beschränkung für die Durchführung von Wartungsarbeiten.
b)
Sofern die eingeschränkte Verfügbarkeit für remoryo absehbar oder planbar ist, wird remoryo den Kunden rechtzeitig im Voraus darüber informieren und die berechtigten Interessen des Kunden dabei angemessen berücksichtigen.
c)
Im Falle von unvorhersehbaren Störungen der Verfügbarkeit wird remoryo den Kunden in geeigneter Form informieren.
d)
Dem Kunden ist bekannt, dass die Nutzung von remoryo eine Internetverbindung voraussetzt.
e)
Remoryo ist nicht dafür verantwortlich, dass Dienste aufgrund mangelhafter oder nicht vorhandener Internetverbindung nicht genutzt werden können.
§5 Urheberrechte
a)
Der Kunde versichert, dass er sämtliche Urheberrechte an den hochgeladenen Fotos besitzt. Er bestätigt weiterhin, dass die Fotos frei von Rechten Dritter sind.
b)
Die geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die vom Kunden online gestellten Inhalte verbleiben bei ihm.
c)
Der Kunde gewährt remoryo eine kostenlose, unwiderrufliche, übertragbare Lizenz für die gesamte Welt und für die gesamte gesetzliche Schutzdauer, ohne dass dies ein Recht auf eine Vergütung oder einen Vorteil gewährt, auf (a) die Inhalte sowie (b) seine Bildrechte, wie sie in den Inhalten verkörpert sind, zum alleinigen Zweck der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Magazin, nämlich der Produktion und analogen und digitalen Veröffentlichung des Magazins.
d)
Diese Lizenz umfasst insbesondere alle Rechte der Vervielfältigung, Darstellung, Kommunikation an die Öffentlichkeit und Verbreitung. Remoryo stellt klar, dass es die Inhalte nicht für Werbezwecke verwenden wird.
e)
Alle Elemente der Plattform (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die verwendete Software, Quellcode, Layout, Text, Logos, Fotografien, Designs, Bilder, Töne, Datenbanken, der Name (“remoryo”), sowie kommerzielle und Domain-Namen) sind durch geistige Eigentumsrechte, insbesondere durch Urheberrecht, Markenrecht und Patentrecht geschützte Werke.
f)
Alle geistigen Eigentumsrechte gehören remoryo oder sind mit Zustimmung des Inhabers der betreffenden Rechte in die Plattform eingebunden.
§6 Vertragslaufzeit und Kündigung
a)
Dieser Vertrag wird für einen Zeitraum von zwei Jahren geschlossen.
b)
Der Kunde hat das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.
c)
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeitverlängert, wenn er bereits zwei Jahre besteht und der Kunde ihn nicht vorher gekündigt hat. In diesem Fall hat der Kunde jederzeit das Recht, mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
d)
Ergibt sich aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte der Verdacht, dass die Zugangsdaten des Kunden missbraucht oder vertragswidrig genutzt werden, ist remoryo berechtigt, den Zugang zu sperren und dem Kunden neue Zugangsdaten bereitzustellen. Dabei wird remoryo die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.
e)
Remoryo ist berechtigt, ein Konto bei einem wiederholten Verstoß des Kunden gegen die vertraglichen Vereinbarungen mit remoryo (insbesondere aber nicht ausschließlich diese AGB), die allgemeinen Gesetze oder die guten Sitten zu sperren bzw. zu löschen. Remoryo berücksichtigt beider Wahl der Maßnahmen die berechtigten Interessen des Kunden.
f)
Remoryo ist berechtigt, bei wiederholtem Verstoß gegen die AGB den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.
g)
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
h)
Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
§7 Datenschutz
Für die Nutzung der Plattform ist es erforderlich, dass die Kunden unter anderem auch personenbezogene Daten bereitstellen. Hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung von remoryo verwiesen.
Hier geht es zur Datenschutzerklärung von remoryo.§8 Haftungsbeschränkung
a)
Eine Haftung von remoryo auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein
1.)
bei Nichtvorhandensein einer etwaig garantierten Beschaffenheit;
2.)
bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
3.)
wenn der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) beruht. Der Begriff Kardinalpflicht beschreibt abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf; oder
4.)
wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz von remoryo zurückzuführen ist.
b)
Bei Verletzung einer Kardinalpflicht (Abs. a) lit. 3.)) ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf einfacher Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden.
c)
Die Haftungsbeschränkungen gem. Abs. a) und Abs. b) gelten sinngemäß auch für Mitarbeitende und Beauftragte von remoryo.
d)
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch diese Vorschrift unberührt.
e)
Eine über die vorgenannten Abs. a) bis Abs. d) hinausgehende Haftung besteht nicht.
f)
Die vertraglichen Haftungsansprüche, soweit sie hiernach beschränkt werden, verjähren nach einem Jahr.
§9 Freistellung
Der Kunde stellt remoryo von sämtlichen Ansprüchen frei, die sonstige Dritte gegenüber remoryo wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die von dem Kunden hochgeladenen Fotos oder sonstigen Inhalte auf der Plattform geltend machen. Der Kunde übernimmt die Kosten, die remoryo durch die notwendige Rechtsverteidigung (z. B. gesetzliche Anwalts- und Gerichtskosten) gegen diese Ansprüche entstehen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, remoryo bei der Prüfung und Verteidigung zu unterstützen und insbesondere die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
§10 Schlussbestimmungen
a)
Es gilt deutsches Recht.
b)
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
c)
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertrag beruht, ist ausgeschlossen.
d)
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.